Zustiftungen
Zustiftungen – oder auch Stiftungsfonds – sind eine geeignete Möglichkeit, sich nachhaltig, aber mit wenig Aufwand stifterisch zu engagieren. Zustiftungen fließen direkt in den Kapitalstock der Stiftung, werden möglichst sicher und Ertrag bringend angelegt und bleiben damit wie das sonstige Kapital dauerhaft erhalten. Die aus dem zugestifteten Vermögen erwirtschafteten Erträge werden prozentual errechnet und im Rahmen der Stiftungssatzung der BürgerStiftung für bestimmte Projekte verwendet.
Namens- und Zweckzustiftungen der BürgerStiftung Hamburg:
Käte Wünn Zustiftung (2001)
Zustiftung: 30.000 Euro
Stifterin: Käte Wünn
Stiftungszweck: Förderung von Entwicklungs- und
Bildungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen
Förderung: BürgerStiftung Hamburg
Veronika und Vincenz von Raffay Zustiftung (2007)
Zustiftung: 70.000 Euro
Stifter: Veronika und Vinzenz von Raffay
Stiftungszweck: entspricht der Satzung der
BürgerStiftung Hamburg
Förderung: BürgerStiftung Hamburg
Eckart Kümmell Zustiftung (2011)
Zustiftung: 50.000 Euro
Stifter: Eckart Kümmell
Stiftungszweck: Förderung von vornehmlich Kindern
und Jugendlichen
Förderung: BürgerStiftung Hamburg
Nachruf auf Eckart Kümmell
Heike-Donau-Erbslöh-Zustiftung (2011)
Zustiftung: 100.000 Euro
Stifter: Silke, Björn und Dr. Eberhard Erbslöh
Stiftungszweck: Förderung bildungsbenachteiligter
Kinder und Jugendlicher
Förderung: Beruf und Sprache, ajw e.V.
Hans Weisser Zustiftung (2016 und 2018)
Zustiftung: 1 Mio. Euro (2016) und 9 Mio Euro (2018)
Stifter: Hans Weisser
Stiftungszweck: Förderung von Projekten im Bereich Kinder- und Jugendbildung
Margot und Ernst Noack Zustiftung (2017)
Zustiftung: 9 Mio. Euro
Stifter: Margot und Ernst Noack
Stiftungszweck: Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie Umwelt- und Naturschutz
Jens Steineke Zustiftung (2019)
Zustiftung: 16,6 Mio. Euro
Stifter: Jens Steineke
Stiftungszweck: Natur- und Umweltschutz in Hamburg und seinem norddeutschen Umland, sowie Jugendhilfe