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Themenfonds

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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

 

 

Der Partizipationsfonds unterstützt Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Organisationsentwicklung und zur stärkeren Beteiligung an Entscheidungsprozessen innerhalb der Organisationen. Im Mittelpunkt steht die Selbstbefähigung (Empowerment), damit Menschen mit Behinderungen ihre Interessen selbstbestimmt vertreten können – im Sinne des Leitsatzes „Nichts über uns ohne uns“.

 

Inhalte dieser Seite

Wer kann Förderung beantragen? →
Was wird gefördert? Was nicht? →
Förderung und Förderkriterien →
Beratung und Antragstellung →
Unser Beirat →
Geförderte Projekte (Auswahl) →
Interner Bereich →

Stärkung von Organisationen für mehr Teilhabe

Trotz einiger gesellschaftlicher Fortschritte bestehen weiterhin Barrieren. Oft ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen noch nicht selbstverständlich. Damit Teilhabe möglich ist, braucht es unter anderem starke Organisationen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten und ihre Mitwirkung fördern. Das setzt eine verlässliche Förderung dieser Organisationen voraus. Der Partizipationsfonds stärkt Organisationen in ihrer Entwicklung und trägt dazu bei, ihre Arbeit langfristig zu sichern. Ziel ist es, die gleichberechtigte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Entscheidungsprozessen innerhalb von Organisationen zu fördern.

Der Hamburger Partizipationsfonds verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände aktiv und auf Augenhöhe mit anderen Interessenvertretungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilhaben zu lassen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Selbstbefähigung, ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten zu können.

Dr. Melanie Leonhard

372

Beratungen

92

Projekte bewilligt

592.548 €

Fördermittel ausgeschüttet

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen ohne Rechtsform können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekte anderer Organisationen können gefördert werden. Entscheidend ist, dass die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund steht und diese in Entscheidungsprozesse der Organisation eingebunden werden. Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein und ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.

Frau mit Downsyndrom mit einer Kollegin bei einer Besprechung.

Was wird gefördert? Was nicht?

Bei der Förderung ist es entscheidend, ob es sich um Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten handelt von:

A. Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen

  • Durchführung von und Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten​
  • Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen, z.B. unterstützendes hauptamtliches Personal​
  • Digitalisierung der Organisationen​
  • Nachwuchsförderung​
  • Barrierefreie Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit​
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Assistenzleistungen für ehren- und hauptamtlich Tätige
  • Sonstige Maßnahmen zum Empowerment der Organisation und ihrer Mitglieder

 

B. Organisationen, die ihre Strukturen für Menschen mit Behinderungen öffnen und weiter stärken wollen

  • Organisationsentwicklung im Bereich Barrierefreiheit (z.B. strukturelle Öffnung der Organisation für Menschen mit Behinderungen und Beratung zur Barrierefreiheit in der Organisationsstruktur)
  • Netzwerktreffen und Austauschmöglichkeiten
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Assistenzleistungen für ehren- und hauptamtlich Tätige

 

 

Was nicht gefördert wird

Ausschlusskriterien für eine Förderung finden Sie in den Förderkriterien.
Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Einzelfallhilfen
  • individuelle Weiterbildungen
  • bauliche Maßnahmen
  • wissenschaftliche Studien
  • reine Freizeit-, Sport- oder Kulturangebote ohne Bezug zu Empowerment oder Organisationsentwicklung

Förderung und Förderkriterien

Pro Projekt können bis zu 6.000 Euro beantragt werden. In Ausnahmefällen sind bis zu 20.000 Euro pro Projekt möglich, z.B. für Personalkosten zum Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen sowie für damit verbundene Digitalisierungsmaßnahmen und ggf. Öffentlichkeitsarbeit. Jede Organisation kann mehrere Projektanträge einreichen, jedoch beträgt die maximale Fördersumme pro Förderjahr 20.000 Euro. Eigenmittel sind nicht erforderlich.

 

Nächste Antragsfristen
  • 15. September 2026

 

Infoveranstaltung

Am 31. August stellen wir in einer Online-Infoveranstaltung den Fonds vor und beantworten offene Fragen. Mehr erfahren …

Förderfähig sind:
  • Personalkosten
  • Honorare (z.B. für Referent:innen)​
  • Aufwandsentschädigungen, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen​
  • Projektbezogene Ausgaben (z.B. Fachliteratur, Laptops, technische Geräte und Software)
  • Verpflegung (z.B. für Fortbildungen)
  • Mieten (z.B. für Veranstaltungen)
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungskosten (z.B. Porto, Bewirtschaftungsausgaben, Versicherungen und Abgaben/Beiträge wie GEMA)
  • sonstige aktivitäts- oder projektbezogene Ausgaben

 

Förderkriterien (Standardsprache) –  PDF herunterladen

Förderkriteien (Leichte Sprache) – PDF herunterladen

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Beratung und Antragstellung

Beratung

Wir bieten Beratung vor der Antragstellung per Telefon, online oder vor Ort an. Benötigen Sie eine Beratung mit Assistenz? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail, damit wir einen Termin vereinbaren und Assistenz dazuholen können. E-Mail an: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de

 

Hinweis: Vom 27. Juli bis zum 7. August machen wir Sommerpause. In dieser Zeit sind wir nicht erreichbar und bieten keine Beratungen an. 

Registrierung und Antragsstellung

Ein Antrag kann erst nach einer Online-Registrierung ausgefüllt werden. Nach der Registrierung bitte auf diese Seite zurückkommen und auf den Button „Antrag stellen” klicken.

Unser Beirat

In einem ehrenamtlichen Beirat entscheiden Menschen mit Behinderungen und Angehörigen als Expert:innen in eigener Sache mit über die Förderung von Projekten. Die Mitglieder des Beirates sind in der Stadt sehr gut vernetzt und selbst in unterschiedlichsten Verbänden und Selbstorganisationen engagiert.

Die Sozialbehörde und die BürgerStiftung Hamburg prüfen die Anträge auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit. Der Beirat spricht Empfehlungen zu den förderfähigen Projekten aus und berät in formalen und inhaltlichen Fragen des Fonds.

Mitglieder des Beirats
  • Gesa Borek | ASBH Hamburg e. V.
  • Michaela Koch | Gender & Diversity
  • Guido Krause | Deutsche Gesellschaft Morbus Bechterew e.V.
  • David-Florian Laaser | Peoplefirst-Hamburg e.V., Die Kämpfer von Hamburg
  • Klaus Mourgues | Bund der Schwerhörigen e.V.
  • Lars Pickardt | Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
  • Babette Radke | KIDS Hamburg e. V.
  • Vertreter*in von Pro Inklusion Hamburg e.V.

 

Beisitzerinnen
  • Franziska Pohl | Referentin und stellv. Referatsleitung SI 42, Sozialbehörde
  • Ulrike Kloiber | Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Geförderte Projekte in der Pilotphase (Auswahl)

Hinweise für geförderte Projekte

In unserem Internen Bereich finden geförderte Projekte alle wichtigen Dokumente zur Förderung sowie Vorlagen für den Projektalltag.

Förderer

Die Fördermittel dieses Fonds werden von der Sozialbehörde Hamburg bereitgestellt. Die BürgerStiftung Hamburg ist unter anderem für die Umsetzung des Fonds zuständig, berät zur Antragstellung und leitet die Fördermittel an die geförderten Organisationen weiter.

Logo Hamburg Sozialbehörde

Ansprechpartnerin

DR. CHISHA CHAKANGA

Projektkoordinatorin Partizipationsfonds
Tel: 040 87 88 969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de