Fakten und Zahlen
Am 31. März 1999 erfolgte die Anerkennung der BürgerStiftung Hamburg durch die Stiftungsaufsicht. 14 Gründungsstifterinnen und -stifter brachten den ersten Grundstock in Form eines 100.000-DM-Vermögens (51.129 Euro) zusammen.
Unsere Mitarbeiter
Die Arbeit der BürgerStiftung Hamburg wird überwiegend von ehrenamtlichen, freiwilligen Helfern erbracht. Mehr als 300 Hamburgerinnen und Hamburger engagieren sich mit unterschiedlichsten Fähigkeiten in den vielfältigen Arbeitsbereichen der Stiftung - von Büroarbeiten über Bankgeschäfte bis hin zur Projektevaluation, der Betreuung von Treuhandstiftungen, der Organisation von Veranstaltungen, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Mittelaufbringung usw. Viele arbeiten aber auch direkt in den Projekten, lesen vor, helfen bei der Organisation, geben „guten Rat vor Ort".
Die enorme Zunahme an Projekten, an Mittelaufkommen und Ausgaben und die damit einher gehende Verantwortung lassen sich aber nicht mehr alleine mit Freiwilligen bewältigen. Insofern haben wir inzwischen auch elf hauptamtliche Mitarbeiterinnen (v.a. Teilzeitbeschäftigte) in den Bereichen Geschäftsstelle, Projektkoordination, Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising, Freiwilligenmanagement und Veranstaltungen.
Kapitalentwicklung
Binnen zwölf Jahren konnte das eigene Vermögen durch Zustiftungen und den Aufbau von Rücklagen auf rund 16 Million Euro gesteigert werden. Hinzu kommt noch das Vermögen der elf von der BürgerStiftung betreuten unselbstständigen Treuhandstiftungen in Höhe von rd. zwölf Millionen Euro.

Projektförderung
Nicht nur das Kapital hat sich erfreulich entwickelt, das gleiche gilt auch für die laufenden Einnahmen aus Spenden und Kooperationsmitteln sowie die Ausgaben zur Erfüllung des Stiftungszwecks.
In den zwölf Jahren ihres Bestehens hat die BürgerStiftung Hamburg weit mehr als 100 Projekte mit nahezu 3,4 Millionen Euro gefördert. Allein im Jahr 2010 wurden 53 Projekte gefördert, die rund 5.200 Kindern und Jugendlichen zugute kamen (2009: 43 Projekte mit ca. 4.700 Kindern und Jugendlichen). Wesentliches Ziel der BürgerStiftung Hamburg ist die Nachhaltigkeit ihrer Projekte. Im Jahr 2010 förderte die Stiftung daher 36 ihrer Vorjahresprojekte weiter, einige davon weitete sie aus, 17 Projekte kamen neu hinzu.

Die für uns und unseren derzeitigen Förderschwerpunkt (Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in weniger privilegierten Stadtteilen) geeigneten Anträge werden sorgfältig geprüft, teilweise in intensiven Gesprächen vor Ort, und in einem eigenen Arbeitskreis eingehend besprochen und bewertet. Insgesamt haben wir in zwölf Jahren ca. 1.200 Projektanträge erhalten und geprüft.
Aktuelles
Einnahmen und Ausgaben
Nachdem im Jahr 2008 auf Grund der weltweiten Finanzkrise das Spendenvolumen eingebrochen war und zugesagte Projektförderungen zum Teil aus Rücklagen finanziert werden mussten, zeigt das Zahlenwerk der BürgerStiftung Hamburg im Jahre 2009 wieder einen überaus positiven Trend mit deutlichen Steigerungen in Einnahmen und Fördervolumen.
Einnahmen | 2010 | 2009 |
Spenden und Förderbeträge | 419 | 431 |
Zuschüsse | 1 | 14 |
Kooperationsmittel | 324 | 322 |
Ergebnis der Vermögensverwaltung | 115 | 38 |
Sonstige Erträge | 10 | 39 |
Total | 869 | 844 |
Zwar sind die Großspenden im Jahr 2010 leicht zurückgegangen, dennoch konnte das Spendenvolumen insgesamt durch eine starke Zunahme von Einzelspenden nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden.
Auch die Kooperationsmittel blieben unverändert auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Die Zusammenarbeit mit der Margot und Ernst Noack Stiftung stellt sich weiterhin positiv dar. Diese hat in 2010 Projekte der BürgerStiftung Hamburg mit 150.000 Euro unterstützt.
Die Nettoerträge aus der Vermögensverwaltung sind durch eine 15-Mio-Euro-Zustiftung deutlich angestiegen.
Ausgaben | 2010 | 2009 |
Aufwendungen zur Erfüllung des Stiftungszwecks | 690 | 656 |
Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising | 70 | 56 |
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | 49 | 47 |
Sonstige Aufwendungen | 2 | 0 |
Total | 811 | 759 |
Die BürgerStiftung Hamburg hat ihre Projektförderung (Stiftungszweck) um weitere 5% von 655.000 Euro in 2009 auf 690.000 Euro erhöht. Einen Großteil der zusätzlichen 35.000 Euro investierte die Stiftung in neue Förderprojekte des Stiftungsfonds HAMBURGER ANKER.
Im Jahr 2010 konnte die BürgerStiftung Hamburg wieder einen Überschuss erzielen. Wie in den Vorjahren erhielten wir auch im Jahr 2010 von unseren Wirtschaftsprüfern einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Aufwendungen der Treuhandstiftungen
Bei den von uns betreuten Treuhandstiftungen fließen die Erträge (neben einer Spende an die BürgerStiftung für die Betreuung) nahezu vollständig in die Projektförderung. Über die Verwendung entscheiden deren Beiräte, in denen die BürgerStiftung jeweils vertreten ist. Im Jahre 2009 wurden insgesamt ca. 69.000 Euro (Vorjahr ca. 107.000 Euro) für die jeweiligen Stiftungszwecke ausgeschüttet.
Kapital und Vermögensanlage
Das Grundstockvermögen der BürgerStiftung Hamburg ist in 2010 um 15.037.000 Euro gestiegen und steht Ende des Jahres bei 15.855.000 Euro. Die Rücklagen stiegen durch Einstellung aus dem Jahresüberschuss von 42.000 Euro in 2009 auf 312.000 Euro. Das Kapital der BürgerStiftung Hamburg beträgt insgesamt 1.088.000 Euro gegenüber 971.000 Euro in 2008.
Die BürgerStiftung Hamburg betreut neun Treuhandstiftungen. Durch zwei Erbschaften und einige Zustiftungen ist das Kapital der Treuhandstiftungen von 6,3 Millionen auf 11,3 Millionen Euro gestiegen. Damit verwaltet die BürgerStiftung Hamburg per Ende 2010 insgesamt 27,2 Millionen Euro.
Der weitaus größte Teil des Kapitals ist konservativ in festverzinslichen Wertpapieren in Depots bei der Hamburger Sparkasse, der HSH Nordbank, der Deutschen Bank sowie den Privatbanken Warburg und Donner&Reuschel angelegt. Trotz der Finanzkrise kam es daher zu keinen größeren Wertverlusten.
Grundsätze der Wirtschaftsführung der BürgerStiftung
Die BürgerStiftung Hamburg orientiert sich bei der Mitteleinwerbung und -verwendung an anerkannten Grundsätzen im Bereich gemeinnütziger Institutionen. Für uns und unsere freiwilligen Helfer gelten entsprechende Verhaltensregeln wie
• nachprüfbare und sparsame Mittelverwendung
• eindeutige und nachvollziehbare Rechnungslegung
• interne Überwachung des Leitungsgremiums durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan (Stiftungsrat)
• keine Erfolgsbeteiligung oder Vergünstigungen für Vermittlung von Einnahmen
• Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, speziell im Hinblick auf Spenderdaten
• Veröffentlichung eines jährlichen Geschäftsberichtes mit Erläuterung der wesentlichen Aufwands- und Ertragsarten
Seit ihrer Gründung wird der Jahresabschluss der BürgerStiftung Hamburg von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geprüft; es liegen mithin nach Gesetz und den Grundsätzen für Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellte jährliche Prüfberichte vor.
